Die Trinkwasserverordnung
Mal kurz aus dem Wasserhahn zu trinken oder ganze Liter an Leitungswasser zu verzehren, ist kein selbstverständliches Privileg. Dass dies in Deutschland möglich ist, verdanken wir der sogenannten Trinkwasserverordnung, die am 21. Mai 2001 basierend auf § 38 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen wurde. Konkret verfolgt die Trinkwasserverordnung - oder auch die "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" - das Ziel, unsere Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich möglicherweise aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, welches eigentlich für den menschlichen Gebrauch gedacht ist. Mit der Trinkwasserverordnung soll also gewährleistet werden, dass die Genusstauglichkeit, sowie die Reinheit unseres Leitungswassers uneingeschränkt erhalten bleibt. Hierfür sorgen festgelegte Regelungen hinsichtlich der Qualität, Beschaffenheit und Aufbereitung von Trinkwasser, aber auch die Anzeige- und Überwachungspflichten der Wasserversorger.
Keine Macht den Legionellen
Die TrinkwasserVO setzt außerdem europäisches Recht aus der EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in unser nationales, deutsches Recht um. Mithilfe von Grenzwerten für biologische bzw. chemische Verschmutzungen und zur Einhaltung vorgeschriebener Indikatorparameter soll die Trinkwasserqualität messbar gemacht werden und uns Verbrauchern ein nachhaltiger Schutz vor Bakterien, wie zum Beispiel Legionellen, gegeben sein.
Bei Legionellen handelt es sich um eine Bakterienart, die sich gerne in stillgelegten oder selten benutzten Wasserleitungen ansammeln und bei einer Infektion zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden und Einschränkungen führen können. Für die Gewährleistung einer entsprechenden Trinkwasserhygiene wird deshalb auch die regemäßige Wasseranalyse, also die Prüfung auf Legionellenbefall in der Trinkwasserverordnung vorgeschrieben.
Ein Trinkwasser-Test bringt Klarheit
Um hundertprozentig auf Nummer sicher zu gehen, verpflichtet die TrinkwasserVO in § 16 außerdem zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse. Damit sollen systematisch Gefährdungen innerhalb der Wasserversorgung eines Betreibers einer Trinkwasserinstallation aufgedeckt werden. Eine solche Wasseranalyse hilft dem Betreiber dabei, ein passendes Konzept zur Beseitigung der Kontamination zu entwickeln und deren Ursache unschädlich zu machen. Zur regelmäßigen Absicherung lohnt sich hin und wieder die Durchführung eines Labortests des Trinkwassers.
Wir von AQUAEffekt helfen Ihnen bei der Erstellung einer solchen Gefährdungsanalyse für Ihr Wasser.
Trinkwasserqualität aufrecht erhalten
Besonders zu Zeiten wie es aktuell in der Corona-Pandemie der Fall ist, kann es vorkommen, das öffentliche Gebäude wie Schulen, Kitas oder sonstige Einrichtungen für eine ganze Weile leer stehen, die Wasserleitungen dementsprechend kaum bis gar nicht genutzt werden. In solchen Fällen ist es wichtig, einer Wasserverunreinigung vorzubeugen, indem man die Leitungen regelmäßig durchspült. Einer Infektionsgefahr durch Bakterien wird hiermit entgegen gewirkt und die vorgeschriebene Trinkwasserhygiene gemäß der TrinkwasserVO aufrecht erhalten, schließlich sollen Verbraucher nach einer Wiederinbetriebnahme dieser Gebäuden keiner gesundheitsbedenklichen Wasserverunreinigung zum Opfer fallen. Wichtig ist dabei, dass man die Leitungen nicht nur einige Minuten durchspülen lässt, sondern für einen gründlichen Spülgang der Leitungen sorgt, ohne dabei die ökonomischen Gesichtspunkte aus den Augen zu verlieren.
Die TrinkwasserVO arbeitet im Wesentlichen viel mit Bezugnahme auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. So orientiert sich die fachgerechte Gewinnung, Aufbereitung und auch Verteilung von Trinkwasser an nationalen (DIN, DVGW, VDI), aber auch internationalen (z. B. CEN, ISO) Normen. Wer diesen nachweislich Achtung schenkt, kann sich sicher sein, dass er bzw. sie den Anforderungen der Trinkwasserverordnung gerecht wird und den Verbrauchern nur unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung stellt.