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Wasserhygiene nach VDI 6023

Für sauberes Trinkwasser sorgen

Für die Sicherstellung einer gesunden Trinkwasserhygiene ist eine regelmäßige Überprüfung der Trinkwasseranlagen vonnöten. Auf Grund des Corona-Virus waren viele Einrichtungen (z.B. Schulen, Fitnessstudios, Restaurants etc.) in letzter Zeit lange geschlossen. Dies hat das Überprüfen einer gesunden Trinkwasserhygiene unmöglich gemacht. Bei der Durchführung einer sogenannten Gefährdungsanalyse nach VDI 6023 bietet AQUAEffekt professionelle Unterstützung.

Keine Chance für Wasserverunreinigungen

Eine regelmäßige Überprüfung auf gesundheitsschädigende Verunreinigungen ist bei Wasser unabdingbar. Bei Überschreiten der gesetzlich vorgegeben Werte sind Unternehmer und sonstige Inhaber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse in Auftrag zu geben. Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse kann die Ursache für eine Kontamination offenlegen und diese anschließend bekämpft werden.

Die Ursachen für verunreinigtes Trinkwasser sind vielfältig. Keime und Bakterien, aber auch andere Einflussfaktoren können zu einer Verunreinigung des Trinkwassers führen. Erforderlich ist, die Trinkwasserqualität stetig zu überprüfen. Man sollte besonders darauf achten, dass das Trinkwasser nicht von Legionellen befallen ist. Denn diese Gattung stäbchenförmiger Bakterien können bei einem Auftreten in hoher Konzentration ernsthafte gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Gemäß Gesetz beträgt der Höchstwert bei Wasserverunreinigung durch Legionellen 100 KBE auf 100 ml. Im Falle einer Überschreitung dieses Wertes, ist die Beauftragung eines Verwalters oder einer Fachfirma verpflichtend. Stellt man nach der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseranalyse eine Wasserverunreinigung bei sich fest, kann man uns als unabhängigen Sachverständiger problemlos kontaktieren. Wir unterstützen bei der Erstellung von Mängellisten und der Suche nach geeigneten Laboren, welche Wasserproben entnehmen.

Was sollte bei der Gefährdungsanalyse beachtet werden?

Bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse ist darauf zu achten, dass die gesamte Trinkwasserinstallation unter die Lupe genommen wird. Denn sowohl Stellen in den Rohrsystemen als auch in Wasserleitungen, an Wasserhähnen und an anderen Entnahmestellen können die Ursache für eine Wasserverunreinigung sein. Bei der aufwendigen Suche nach der entsprechenden Schwachstelle, wird man von sachverständigen Profis wie uns kompetent unterstützt. Zusammen mit den Kunden wird das betroffene Objekt begutachtet. Dabei sollte man sich nach den Empfehlungen des Umweltbundesamts sowie der Deutschen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft und der Richtlinie VDI 6023 vom Verein Deutscher Ingenieure richten. Die DIN EN 1717, welche die Regeln für das Installieren von Trinkwasser beschreibt und die jeweiligen nationalen Ergänzungen beinhaltet, sollte ebenfalls beachtet werden. Es wird in Beeinträchtigung und Gefährdung durch Trinkwasserverunreinigung unterschieden. Sind keine gesundheitlichen Schäden zu befürchten, gilt dies zum Beispiel in der Regel nur als Beeinträchtigung.

Sorgfältige Entnahme der Trinkwasserproben

Die Entnahme der Trinkwasserprobe erfolgt ausschließlich durch Personal von akkreditierten Laboren. Selbstverständlich wird bei der Analyse der Trinkwasserhygiene keinen anderen Interessen nachgegangen. Um bei der Wasseranalyse so aufschlussreiche Ergebnisse wie möglich zu erhalten, werden präzise und modernste Messmethoden angewendet. Die detaillierten gesetzlichen Vorgaben werden dabei eingehalten. Während der Analyse wird das Wasser auf zahlreiche Möglichkeiten einer Verunreinigung untersucht. Hierzu zählen die Überprüfung auf Legionellen, Escherischia Coli, auf Pseudomonas Aeruginosa Bakterien, Schwermetalle und Uran.

Trinkwasserhygiene nach VDI 6023

Bei der Überprüfung der Trinkwasserhygiene hat man sich nach VDI 6023 zu richten. Das Erfüllen aller Anforderungen dieser Richtlinie, stellt sicher, dass das Wasser der TrinkwV entspricht. Bei Überprüfung der Trinkwasserhygiene ist sowohl der technische als auch der hygienegerechte Funktionserhalt zu berücksichtigen.

Alle drei Jahre müssen Betreiber von Trinkwasserinstallationen eine Überprüfung dieser vornehmen. Bei Grenzwertüberschreitungen muss man eine Gefährdungsanalyse beauftragen. Ebenso hat die Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt zu erfolgen. Nach Durchführung der notwendigen Maßnahmen, müssen die zuständigen Behörden davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Ausführung einer Nachprobung ist innerhalb der der einzuhaltenden Frist vom Betreiber sicherzustellen. Gegenüber Behörden und Nutzern unterliegen Hausbesitzer und Hausverwaltungen sowohl einer Informations- als auch einer Dokumentationspflicht.

Vorteile einer Projektbegleitung

Bei Befall von Legionellen oder anderen bakteriellen Erregern besteht sofortiger Handlungsbedarf. Durch das Hinzuziehen professioneller Beratung können vorhandene Bakterien schnell identifiziert werden. Man bekommt eine fachkundige Auskunft wie mit dem Befall umgegangen werden sollte. Man hat Kontrolle über die Kosten. Die rechtliche Sicherheit, welche man durch die Projektbegleitung erfährt, stellt einen weiteren Aspekt für das Hinzuziehen einer solchen dar. So kann man sicher sein, dass erforderte Meldungen fristgerecht beim Adressaten eingehen. Mieterbenachrichtigungen liegen fristgerecht und formal korrekt vor. Die Einhaltung von Fristen, die Nachverfolgung dieser sowie ggf. eine Beantragung zur Fristverlängerung werden sichergestellt.