Was ist Trinkwasserhygiene?
Mit ihrer "Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" hat die Europäische Union (EU) im Jahr 1998 Qualitätsstandards für sogenanntes Trinkwasser definiert. Darin ist unter anderem festgelegt, welche chemischen Verbindungen in dem Wasser in welcher Konzentration enthalten sein dürfen, damit dessen Verzehr unbedenklich für den Menschen ist. Die Richtlinie wird in den EU-Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze und Trinkwasserverordnungen ergänzt.
Das Themenfeld der Trinkwasserhygiene beschäftigt sich mit der Einhaltung der Qualitätsstandards innerhalb des Versorgungssystems. Bei der Gewährleistung der Wasserreinheit gibt es im Wesentlichen zwei Zuständigkeiten: Der jeweilige regionale Wasserversorger muss innerhalb seines Bereichs für die Wasserqualität sorgen. Dieser erstreckt sich bis zu den Hausanschlüssen der Kunden. Ab dem Hausanschluss bis zu den Entnahmestellen muss der Hauseigentümer sicherstellen, dass sich keine Wasserverunreinigung bilden. Doch gerade in privat genutzten Immobilien findet im Normalfall keine regelmäßige Wasser- oder Gefährdungsanalyse statt.
Wie wird die Trinkwasserhygiene sichergestellt?
In Deutschland kann man in der Regel bedenkenlos Wasser aus dem Wasserhahn trinken. Die hohe Qualität wird durch eine regelmäßige Wasseranalyse und Beobachtung der Versorger sichergestellt. Sie beauftragen regelmäßig akkreditierte Labore mit der Entnahme und Analyse der Proben. Sollte dabei eine Wasserverunreinigung festgestellt werden, kann der Wasserversorger schnell mit geeigneten Maßnahmen nachsteuern. Dies ist beispielsweise möglich, indem dem Wasser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mehr Chlor beigemischt oder indem den Verbrauchern das Abkochen des Wassers vor dem Verzehr empfohlen wird.
Etwas schwieriger kann es sein, Wasserverunreinigungen zu identifizieren, wenn sie hinter den Hausanschlüssen entstehen. Denn dort gibt es häufig kein flächendeckendes Monitoring. Eintragungen von Bakterien oder Krankheitserregern werden meist symptomatisch festgestellt, wenn sich das Wasser spürbar verändert oder gehäuft bestimmte Krankheitsbilder unter den Nutzern auftreten. Manchmal werden aber auch bei den Kontrollen Defizite bei der Trinkwasserhygiene diagnostiziert. Diese sind für Häuser ab einer bestimmten Größe des Wasseraufbereiters und bei gewerblich genutzten Immobilien im mehrjährigen Turnus vorgeschrieben. In klassischen Einfamilienhäusern gibt es sie nicht.
Bei den festgestellten Auffälligkeiten spielen häufig Legionen eine Rolle, die sich im Trinkwasser ausbreiten und schwerwiegende Krankheitsverläufe verursachen können. Die Gefahr von Legionellenbildung steigt, wenn über einen längeren Zeitraum kein Wasser entnommen wurde. Das kann einzelne Wasserhähne betreffen, bei einem Leerstand eines Gebäudes aber auch das gesamte Leitungssystem. Wird ein Gebäude wieder in Betrieb genommen, sollte das Wasser zuvor gewissenhaft analysiert werden. Werden Legionellen festgestellt, bringt das mehrfache Nachuntersuchungen mit sich.
Neue Regelungen der DIN EN 1717
Die DIN EN 1717 übernimmt zwar einige alte Aspekte aus der DIN 1988 Teil 4. Sie beinhaltet jedoch auch einige wesentliche Neuerungen. Eine Schutzmatrix listet alle 23 möglichen Sicherungseinrichtungen auf, welche zur jeweils betroffenen Flüssigkeitskategorie eingesetzt werden dürfen. Grafische Symbole, Definitionen sowie bestimmte Anforderungen an das jeweilige Produkt werden dadurch genauer dargestellt und können übersichtlich nachvollzogen werden.
Was ist bei mangelnder Trinkwasserhygiene zu tun?
Besteht der Verdacht, dass das Trinkwasser durch die innerhalb eines Gebäudes verlegten Leitungen verunreinigt wurde, schließt sich daran ein zweistufiges Verfahren an. Der erste Schritt besteht aus einer Wasseranalyse. Dabei wird zunächst überprüft, ob die gesetzlich festgelegten Grenzwerte (beispielsweise Konzentration unterschiedlicher chemischer Verbindungen) eingehalten werden. Abhängig vom Befund und der Stärke der Überschreitungen schließt sich in manchen Fällen eine Gefährdungsanalyse an. Diese umfasst die gesamte Trinkwasserinstallation eines Gebäudes. Das Ziel einer Gefährdungsanalyse ist, den Verursacher für die Verunreinigungen zu ermitteln und zu beseitigen.
Für viele Verbraucher ist es schwierig, bei einer Wasserverunreinigung den Überblick zu behalten. Sie sind möglicherweise zum ersten Mal in einer solchen Situation und fühlen sich unsicher bei den kommenden Schritten. Dann ist es sinnvoll, einen unabhängigen Sachverständigen wie uns mit der Projektbegleitung zu beauftragen. Dieser ist eine wertvolle Unterstützung im gesamten Prozess und ist mit den Abläufen vertraut. Sachverständige helfen unter anderem dabei, eine Mängelliste zu erstellen, ein akkreditiertes Labor für die Entnahme sowie die Analyse von Wasserproben zu beauftragen und einen Spezialisten zu vermitteln, der die festgestellten Mängel fachmännisch behebt.
Nicht zuletzt haben Sachverständige wie wir ein umfangreiches Wissen über die gesetzlichen Bestimmungen. Denn schwerwiegende bei einer Gefährdungsanalyse festgestellte Mängel müssen sofort beseitigt werden, während es für andere Probleme zeitliche Fristen gibt, innerhalb der die Eigentümer handeln müssen. Zu den rechtlichen Vorgaben zählt auch, beispielsweise eine Legionellenkontamination dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Wer also bei der Wasseranalyse und der Gefährdungsanalyse einen bedenklichen Zustand der Trinkwasserhygiene feststellt, sollte auf den Rat von Profis vertrauen, um keine Fehler zu machen.